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Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es,
dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige
Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit aller
Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten.
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in
einem ordentlichen Zustand darstellen kann. Denken Sie daran, die Anlage wurde
mit viel Geld vom Steuerzahler für Sie errichtet.
Grundlage für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist die
jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. die
Anzahl der erforderlichen Stunden wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes
festgelegt. Ebenso, ob die Stunden grundsätzlich oder nur in berechtigten
Ausnahmefällen durch anderweitige Leistungen oder finanziell abgegolten werden
können.
Der Vorstand hat die Möglichkeit, einzelne Gartenfreunde von der Arbeitspflicht
und auch von der Verpflichtung zur Ersatzleistung zu befreien, wenn es besondere
Gründe dafür gibt.
Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage,
Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit
nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die
Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des
Vereins kennen zu lernen.
Auszug aus Fragen und Antworten zu Hamburger Kleingärten.
Herausgeber: Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
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